Sonntag, 1. Oktober 2006

Freiheit der Überzeugung

Die Vorläufigkeit aller Überzeugung.
Wer von sich behauptet, überzeugt zu sein, macht sich vor, zu wissen, was er in Wahrheit unmöglich wissen kann.
Er verwechselt die Grundlage seiner Überzeugung mit deren Inhalt und Essenz, die letztlich auf von Hoffnungen, Sehnsüchten, Ängsten und Abwehrhaltungen geprägte Vermutung ist.
Wahrhafte Überzeugung ist etwas Vorläufiges. Sie gründet auf Wissen, beinhaltet aber dieses ergänzende und ausschmückende Vermutungen, Bilder und Projekte.
Wird sie, ohne mit aus wahrhafter Erfahrung hinzugewonnenem, die Vermutung bestätigendem oder berichtigendem Wissen unterlegt zu sein, endgültig bzw. 'fest', 'unerschütterlich', kann sie leicht zur fixen Idee, zum abergläubischen Dogma bzw. zum Dienst an einem Wertsystem oder an einem Kult ('Gesinnung' i.S. von automatisierter bzw. automatisierender Ausrichtung auf das im den Augenblick erhellenden Schein Erkennbare) missraten. Sie muss dann ihre Behauptbarkeit durch Dominanz und Machtmissbrauch auf Kosten ihrer Wahrhaftigkeit kompensieren. Wahrhaftigkeit aber ist neuer, verfeinernder und unablässig nach allen Seiten hin sich wendender und überprüfender Einsicht zugänglich. Sie kennt kein Mauern, kein Verschweigen und keine Verweigerung des Gehörs. Wo keine Wahrhaftigkeit eine Haltung belebt und gestaltet, kann auch von 'freier Überzeugung' keine Rede mehr sein. Die Fixierung steht der Freiheit der Überzeugung im Wege. Was als markig bekannte Überzeugung daherkommt, ist eigentlich zweckdienliche Pose, karriereförderliche Heuchelei oder Aufforderung zum geistigen Stillstand, zum intellektuellen Strammstehn.

Die individuelle Verantwortung für die eigene Überzeugung
Überzeugung ist ein typischer, situationsbezogener Beweggrund und strukturiert das Wagnis, vermag dieses aber nicht schon durch sich allein sachlich und inhaltlich ethisch nachvollziehbar zu machen oder sie gar zu rechtfertigen. Insofern ist jedes von Überzeugung geprägte Handeln ein Wagnis.
Wer immer ein Wagnis eingeht, muss das Risiko eingehen, dafür von der Gesellschaft, in deren Wertsetzungs- und -erhaltungsdomäne und in deren Urteilsbereichen er agiert, Missbilligung zu ernten und darauf verzichten zu müssen, dass diese seine versuchte Rechtfertigung versteht und akzeptiert.
Die ängstlich das kollektiv Erreichte ('Ordre Public', Standard, 'Normalität', 'Usus', 'Sitte', 'Gewohnheit') bewahrende Tendenz und der spontan abwehrende Reflex gegenüber im Vergleich zum Standard übermässig Zurückgebliebenen (Fremdes) oder Vorauseilenden (Neues, Bedrohliches) sind nun mal zwei prominente Aspekte des hochkomplexen, innerlich in mancher Hinsicht widersprüchlichen Grundmotivs, Gesellschaft zu suchen und zu bilden.

Die Überzeugungsfreiheit kann keinen Schutz vor Schuldigsprechung für Verstösse gegen Gesetz und 'Ordre Public' bieten; das zerrüttet die Ordnung, durch die sie gewährt ist.
Der Wagende muss bereit sein, nach den gegenwärtig für unantastbar gehaltenen Masstäben der Gesellschaft 'schuldig gesprochen' zu werden (was nicht mit 'schuldig sein' zu verwechseln ist) und um die Nachsicht betteln zu müssen, mit der von dieser (Gesellschaft) Schuld erlassen wird - jedenfalls, wenn seine Eigenständigkeit (n.b. nicht mit Rücksichtslosigkeit zu verwechseln) überfordert ist.
Dass man aus Überzeugung zu einer Tat schreitet, kann nachvollziehbar sein. Kein Beweggrund aber kann als solcher eine Tat zur rechtmässigen oder akzeptablen machen (der Recht-fertigung bedarf ja nur, was nicht an sich schon Recht ist), wo sie eigentlich rechtswidrig und nach dem kollektiven Standard inakzeptabel ist, es sei denn, er (der Beweggrund) habe erwiesenermassen darin bestanden, rechtmässig zu handeln, was dann aber im zu beurteilenden Fall aus für jeden unter denselben Bedingungen in derselben Situation urteilsfähigen Handelnden unvorhersehbaren Gründen missraten ist.

Die Schuldigsprechung für Verstösse gegen Gesetz und 'Ordre Public' darf nicht zu Pauschalverurteilung und Diskriminierung führen.
Das behindert die nachhaltig taugliche und entwicklungsfähige Anpassung allen ordnenden Bemühens an die veränderten Voraussetzungen und Bedingungen der dem Gleichheitsgrundsatz gemäss wirkenden Durchsetzbarkeit und Vollstreckbarkeit.
Hier beginnen sich die Herausforderungen an die Kollektive der Zukunft unter sich deutlich mehrenden Aspekten zu manifestieren. Der enorme Nachholbedarf für die Entwicklung politischen Denkens und Projektierens wird deutlich.
In diesem Text ist kein Platz, Weiteres zum bisher von den Führenden und sich auf allen Ebenen und unter verschiedensten Vorwänden Führung Anmassenden Versäumten zu erörtern.
Eine 'Neue Weltordnung', die diese Herausforderungen leugnet oder ihnen auf möglichst billigste und bequemste Art nur scheinbar gerecht zu werden versucht, wird den von ihr selber erzeugten Belastungen nicht standhalten. Das Gewicht ihres Daches wird sie erdrücken. Die Beiträge an eine humane Globalisierung müssen aber zu wesentlichen Teilen auch auf den nationalen Ebenen geleistet werden, damit sie stabil und tauglich werden kann. Sie hängt wesentlich auch von der Weiterentwicklung des internationalen und globalen Umgangs mit der Überzeugungs- und Bekenntnisfreiheit ab.

Gastfreundschaft - die originale und elementare Grundlage aller Zivilisation
Jeder, der in irgend einer wie auch immer organisierten und dominierten oder moderierten Gemeinschaft aufwächst, macht diese Grunderfahrung einer für jede definierte Gemeinschaft eigenen und typischen Haus- bzw. Wertordnung. Jeder Mensch macht die Erfahrung, dass beim Nachbarn oder im Haus eines Verwandten vielleicht nicht mehr, noch nicht, überhaupt oder anders bedingt nicht willkommen ist, was man zu Hause mag oder dass dort erwartet wird, was man zu Hause nicht mag, nicht kennt, nicht gelernt hat. (Andere Länder, andere Sitten).
Es ist ein global elementares und unverzichtbares Merkmal von Zivilisation, auf welcher Grundlage solche wie auch immer ausgestaltet sein mag, dass man sich als Gast an die Hausordnung des Gastgebers hält. Diese Regel ist die unerlässliche Ergänzung zum ebenfalls zivilisatorischen Grundprinzip der Gastfreundschaft gegenüber dem 'Fremdling'. (In dieser Hinsicht wirken Freizeit- wie Unternehmens- und Ressourcentourismus in zu mancher Hinsicht usurpatorisch und kolonisatorisch).
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gastgeber Hausherr ist und sein und bleiben soll und dass der Gast sich den Geboten des Hausherrn grundsätzlich widerspruchslos zu unterwerfen hat und eigentlich mit jeder Forderung und Reklamation an den Hausherrn vom Gast zum Usurpator, zum Besatzer wird, die Gastfreundschaft missbraucht und damit auch verwirkt.

Die Vermengung von Gastfreundschafts- und Gastrechtszivilisation mit Handel zwischen Gästen und Gastgebern.
Sie kann unmöglich hier auch in nur gröbsten Strichen skizziert werden. Sie soll nur zur Anregung daran anknüpfbarer Beobachtungen und Gedankenstränge in Erinnerung gerufen werden.
Generell ist zu sagen, dass Gastfreundschaft und (wohlgemerkt ehrenhafter) Handel nicht voneinander zu trennen sind und sich gegenseitig anreizen und bedingen. Dass die Gastfreundschaftszivilisation von den Zwängen moderner Ressourcen-, Handels- und Unternehmensstrategieen unter Druck geraten sind, liegt eben auch daran, dass die Globalisierung bisher zu sehr von strategisch geprägten Überlegungen und Absichtsbildungen angetrieben war und dass diese Dynamik wohl auch noch für einge Jahre schwer ohne besser zu vermeidende Auswirkungen zu modifizieren sein wird.
Strategie strebt nach Erwerb und Ausbau von Macht-, Vormachts- und Überlegenheitspositionen und neigt auch zu einem gewissen Hochmut gegenüber Rücksichtnahme, Selbsteinschränkung und Verzicht, die wesentliche Elemente der Gastfreundschaftszivilisation ausmachen.
Die techno-ökokratischen Interessen haben sich in ähnlicher Weise feldzugsartig global installiert, wie ihre vordergründig überzeugungs- bzw. bekenntisbasierten Vorgängersysteme und sie beharren dabei in ähnlich autoritärer Weise auf ihren Dogmen, deren willige Befolgung sie reichlich belohnen und deren Anzweifelung sie in verschiedener und unterschiedlich diskreter Weise bestrafen. Was ihre Dogmen anbelangt, ist ihre Bereitschaft zur Anerkennung der Respektierung abweichender oder gar widersprechender Anschauungen auf das für die situationsgerechte Imagepflege unerlässliche Mindestmass reduziert.

Was für die Überzeugungstat gilt, muss in entsprechender Weise auch für das Kundtun einer Überzeugung gelten.
Die Freiheit, selber von etwas überzeugt zu sein, muss jedem uneingeschränkt belassen sein. Dazu gehört auch, diese Überzeugung mit anderen in dazu bestimmten und geeigneten Rahmen und mit dazu bestimmten und geeigneten Mitteln (z.B. Literatur, aber nicht Hetzschriften) zu erörtern und zu vergleichen.
Fragwürdig ist aber bereits die propagandistische oder plakative Bekenntnistat oder ein auf eine entsprechende Bereitschaft deutlich hinweisendes Verhalten in einer für die Allgemeinheit frei und neutral zugänglich gehaltenen und nach den geltenden Kommunikationsregeln frei zu haltenden Umgebung. Dort müsste idealerweise die propagandistische, missionarische, plakative, anwerbende oder gar provokative Verwendung von Überzeugungs- und Bekenntnissymbolen generell, d.h. ohne Ausnahme für alle Arten von Überzeugungs- und Bekenntnisverhalten, unterbleiben, um jedermann ungeachtet seiner persönlichen intellektuellen und mentalen Befindlichkeit die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen ohne ideologische oder psychische Beeinträchtigung seiner Bewegungsfreiheit zu gewähren.
Das lässt sich in einer Umgebung, wo die global sich ausbreitenden Erwerbsbedingungen Menschen unterschiedlichster Herkunft zueinanderführen, rein praktisch nicht mehr bewerkstelligen und die in Gang geratenen Kräfteentfaltungen sind nicht mehr aufzuhalten, bestenfalls eingeschränkt korrigierbar. Man kann etwa auf dominierende Präsenzen und Wirkungsentfaltungen gewisser Symbole für publizitätslüsterne Scheinüberzeugungen, die eigentlich politische Agitation zum Programm machen, verzichten und militante Auftritte einschränken. Das wird aber überempfindlich eifernden Rechthabern aus allen Ecken und Enden der Welt nie genügen. Es besteht daher kein Anlass, auf Eiferer, welcher Herkunft und Überzeugung auch immer, besondere Rücksicht zu nehmen oder ihnen gar eigens zu Hilfe zu eilen.
Vermutlich das Tauglichste wäre, die Eiferer im Rahmen der Rechtsordnung gewähren zu lassen, aber ihnen dort schon deutlich zu verstehen zu geben, dass und wie lästig sie fallen und auffallen, wenn sie beharrlich ihren selbstgefälligen Widerwillen gegen die allen gleichermassen auferlegten Beschränkungen bekunden, die die Übrigen in die Gepflogenheiten hiesigen alltäglichen Umgangs integriert haben. Auch ist ihnen deutlich zu machen, dass der Gastgeber in seinem Haus die Ordnung setzt und auslegt und nicht der Gast. Der Gast, der so zur Ordnung gerufen werden muss, hat diese Demütügung selber zu verantworten. Er kann sich dagegen nicht unter Berufung auf seine Bekenntnis- und Überzeugungsfreiheit verwehren.
Die allgemein gegebenen Bedingungen, unter denen jedermann gleichermassen gezwungen ist, ihm persönlich Ungefälliges, Widerwärtiges, ihn Störendes, Empörendes, Provozierendes und für ihn Ekelhaftes gelegentlich anzusehen, zur Kenntnis und in Kauf zu nehmen, belasten alle gleichermassen und es ist kein Verdienst, ein Recht auf Besänftigung eifernder Überempfindlichkeit dagegen geltend machen zu wollen. Das Erdulden und Aushalten eines gesteigerten Masses an sog. 'ideellen Immissionen' unterschiedlichster Art und vielfältigster Herkunft ist die unerlässliche Gegenleistung für die eigene Überzeugungs-, Bekenntnis- und Gesinnungsfreiheit. Sog. 'Minderheiten' sind dadurch nicht mehr belastet als die Allgemeinheit. Sie sind daher nicht diskriminiert, wenn sie dadurch nicht ihren Sonderwünschen gemäss besonders und nach hiesigen Gewohnheiten übermässig geschützt werden.

Wer sich in der Welt des Profanen bewegen und in den Genuss der dort gebotenen Bequemlichkeiten, Optionen, Möglichkeiten und Annehmlichkeiten gelangen will, muss die Bedingungen ihrer Angebote akzeptieren oder sich einschränken wenn nicht gar konsequent auf die damit verbundenen Vorteile verzichten. Wer mit dem Profanen nicht in Berührung kommen will, soll sich davon auch nicht bedienen oder gar unterstützen und schützen lassen wollen. Wer von den Früchten des Fortschritts geniessen will, kann nicht ernstlich fordern, dass dieser Baum aus dem Grund, auf dem er gewachsen, entwurzelt und in dafür ungeeigneten, von Rückständigkeiten belasteten Boden umgepflanzt werde.
Geschähe dies, wär's bald um die künftigen Früchte des Fortschritts geschehen. Und wer unerfahren Früchte von einem ihm unbekannten Baum geniessen will, in der Vostellung, sie mundeten ihm nach seinen Erwartungen, darf sich nicht wundern, wenn sie einen für ihn unerwarteten oder gar schwer zu ertragenden Nach- oder Beigeschmack haben oder ihm gar Bauchschmerzen verursachen. All die Unerfreulichkeit solcher Erfahrung berechtigt den so Enttäuschten nicht, diejenigen, die diese Früchte geniessen und ertragen der Intoleranz und der Diskriminierung zu bezichtigen und von diesen zu fordern, doch bitte sehr diese Früchte nicht mehr zu geniessen, allen zu verbieten und Bäume zu ziehen, die ihm bekömmliche Früchte tragen. Es ist wirklich ganz und gar allein seine Sache, den Garten zu finden oder selber zu bauen, wo die Bäume wachsen, die seine Lieblingsfrüchte tragen.
Niemand kann aus Überzeugung gegen das angeblich Profane und Nichtswürdige hetzen und gleichzeitig aus dessen Hand das Brot essen. Der Beweggrund zu solchem Verhalten liegt eher in Unwissenheit und aggressiv rechthaberischer Kompensation ihrer Folgen.
Die Überzeugungsfreiheit begründet keinen Anspruch auf Schutz von Unwissenheit, Beschränktheit, Rückständigkeit und unbewältigtem Frust als Quasikulturgut gegen schonungslose Kritik und Bloss- und Richtigstellung eben solcher Rückständigkeit. Eigentlich tut nicht wirklich seine eigene Überzeugung sondern seine selbstgefällige Gesinnung kund, wer andere Überzeugungen nach ihm selbst genehmen Masstäben aburteilt und abwertet. Statt abzuurteilen und abzuwerten kann man erklären, was einem an der kritisierten Überzeugung oder am fremden Bekenntnis nicht zugänglich ist. Das setzt aber statt Propaganda seriöse Auseinandersetzung mit der fremden Überzeugung oder mit klar bestimmten und ausgewählten Aspekten davon voraus. Gerade dazu sind aber Eiferer im Allgemeinen nicht bereit. Sie sind empört darüber, dass andere Überzeugungen überhaupt bestehen.

Rechtsstaatliches, sozialpolitisches und gesellschaftliches Diskriminierungsverbot
Das Recht auf die Freiheit, eigener Überzeugung gemäss zu werten und zu handeln, beinhaltet kein Recht auf Schutz der eigenen Überzeugung gegen Anfechtungen und gegen Konkurrenz seitens anderer Wertgefüge. Es beinhaltet nur die Unabhängigkeit der Rechtsgleichheit vor dem insgesamt für alle geltenden Recht davon, wovon Jemand überzeugt ist oder wozu er sich bekennt. Darin erschöpft sich das rechtsstaatliche Diskriminierungsverbot.
Eine Zwischenstellung nimmt das sozialpolitische Diskriminierungsverbot ein. Es ist bereits um einiges komplexer als das rein rechtsstaaliche. Es überschneidet und deckt sich mit dem rechtsstaatlichen, soweit sozialpolitische Grundsätze und konkrete soziale Massnahmen und Verfahren gesetzlich einheitlich geregelt sind. Daran schliesst ein Bereich an, wo uneinheitliche Regelungen auf regionalen, kommunalen oder anderen organisatorischen und strukturellen Unterschieden dominieren. Dieser uneinheitlich gestaltete Bereich geht hadernd und fransig in den Bereich hängiger sozialpolitischer Postulate und Kontroversen über. Entsprechend schwierig ist es in diesem Bereich, guten Gewissens statt selbstgefällig zwischen Diskriminierung und tauglicher Lösung zu unterscheiden.
Neben dem rechtsstaatlichen und dem sozialpolitischen gibt es auch das Ideal des gesellschaftlichen Diskriminierungsverbots. Dieses ist noch einmal weit plastischer und insofern parteiischer als das rechtsstaatliche und als das sozialpolitische als es nicht auf objektive bzw. objektivierbare (rechtliche) und auch nicht auf klar ideologische Kriterien abstellt, die das 'Soziale' umschreiben, sondern auf etablierte Gewohnheiten, nach denen spontan Sympathie oder Antipathie für andere entwickelt werden. Zu diesen Gewohnheiten gehören auch sog. Selbstverständlichkeiten,
das und das zu tun und das und das zu unterlassen (Ästhetische Normen wie Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hygiene, Dosierung der Erregung öffentlichen Aufsehens), deren Nichtbeachtung zwar rechtlich kaum von Bedeutung ist aber nach ungeschriebenen gesellschaftlichen Regeln selektionierend Goodwillpunkte kostet. Es unterliegt der jeder Gesellschaft eigenen Launenhaftigkeit von Moden und kollektiven Stimmungen (denen die Medien vermutlich ebensosehr folgen wie sie sie mitgestalten). Daraus erklärt sich, warum in gewissen Fällen sog. gesellschaftliche Integration beinah reibungslos von statten geht, in andern kaum vom Fleck kommt und dies dann einer Überzeugung oder einem Bekenntnis statt einer wegen Wissensdefiziten rückständigen Gesinnung zugeschrieben wird.
Die Überwindung solcher Zivilisationskompetenz- und -erfahrungslücken ist eine elementar kulturelle Aufgabe. Sie stellt sich den Erziehungs- und Bildungsverantwortlichen gleichermassen wie den Kultur Schaffenden - global, nicht nur national. Es liegt in der Natur der Sache, dass hier die Herausforderung und die Verantwortung für deren Annahme auf Seiten der Fortgeschritteneren liegt und von den Rückständigen - zunächst jedenfalls - nichts mehr als und auch mindestens Gutwilligkeit (Kooperationsbereitschadft) erwartet werden darf.

Was für das Kundtun einer Überzeugung gilt, gilt in besonderem Masse für jedes Werben dafür
Die grundsätzlich uneingeschränkte Freiheit, ungeachtet allen Rechts nach eigener Überzeugung zu werten und urteilen und - im Rahmen des Rechts demgemäss zu handeln und zu wirken, schliesst nicht die uneingeschränkte Freiheit ein, Andere zu überzeugen bzw. als 'Anhänger' für die eigene Überzeugung bzw. des eigenen Bekenntnisses zu werben.
Hier ist die eindeutige und absolute Grenze die Freiheit jedes Angesprochenen, nach eigenen Vorstellungen und Erfahrungen seine eigene Überzeugung zu erwerben, zu bilden und dieser gemäss in jeder Hinsicht uneingeschränkt zu werten und zu urteilen und - unter Beachtung des geltenden Rechts - zu handeln und zu wirken (die Beachtung des geltenden Rechts ist also auf das Handeln und Wirken nach einer Überzeugung bzw. gemäss einem Bekenntnis beschränkt.)
Die Anwendung manipulativer Praktiken zur Werbung für eine Überzeugung verletzt die Überzeugungsfreiheit des Beworbenen und kann daher nicht mehr Teil der geschützten Überzeugungs- und Meinungsfreiheit sein. In dieser Hinsicht leisten sich aber bereits sich 'freiheitlich' nennende Parteien bemerkenswerte Schnitzer, denn, was 'freiheitlich' sei, möchten sie am liebsten gleich auch für alle Übrigen bestimmen, genauso wie die, die sich 'violett' nennen, für den Rest der Welt bestimmen wollen, was 'violett' sei.

Der Schutz der Überzeugungsfreiheit beinhaltet zwar Schutz vor Schmähung und Hetze gegen die Überzeugungsträger aber keinen Schutz vor analytischer Kritik an deren Überzeugung und auch keinen Schutz vor ironischem, satirischem, sarkastischem oder im philosophischen Sinne zynischem Ausdruck solcher Kritik.
Unter Hetze ist jede Äusserung oder Geste der persönlichen Geringschätzung, Herabwürdigung, Abwertung, Verleumdung der Anhänger einer Überzeugung oder eines Bekenntnisses zu verstehen. Dazu gehört jede Unterstellung von Gesetz- und Ehrlosigkeit als Bedingung oder Folge der Zugehörigkeit zur Gruppe der so oder anders Überzeugten, so oder anders sich Bekennenden. Dazu gehört jede Art von genereller Stimmungmache gegen ein Bekenntnis oder eine Überzeugung jede pauschale Herstellung einer Verbindung der Überzeugung oder eines Bekenntnisse mit negativen Qualitäten wie Gefährlichkeit, Subversivität, Barbarei usf., ohne ganaue Anknüpfung an nachweisliche Zitate und Begebenheiten, und es gehört dazu jede verbale, schriftliche oder bildliche Äusserung, die geeignet ist, bei für derartige Signale Empfänglichen als Aufforderung zur systematischen und gewohnheitsmässigen Benachteiligung einer Gruppe von Überzeuguns- bzw. Bekenntnisträgern anzukommen.

Keinerlei Schutz für Lug, Trug und Heuchelei
Keinen Schutz bietet indessen die Bekenntnis- und Überzeugungsfreiheit gegen Vergleiche von Inhalt, Symbolik und Allegorik von Überzeugungen mit konkurrierenden oder entgegenstehenden Überzeugungen. Keinen Schutz bietet sie auch gegen schonungslose Äusserungsformen, die den kritisierten Überzeugungen zuwiderlaufen, die aber Teil der internationalen Medienkultur geworden sind und die in gleicher Schonungslosigkeit auch andere Überzeugungen auf's Korn nehmen (Karrikaturen, Cartoons, Werke der Kunst und der Literatur).
Keinerlei Schutz und Respekt gebührt allem Lug, Trug und aller Heuchelei, gleichgültig, in welcher Überzeugung und bei welchem Bekenntnis diese blosszustellen sind oder von denen ein böser Schein ausgeht.
Keine Überzeugung und kein Bekenntnis auf der Welt, das nicht als Vorwand missbraucht wird oder nicht zur Spielwiese für Heucheleien und Rattenfängereien taugt - einfach absolut kein einziges.
Und Je wahrer die Überzeugung oder das Bekenntnis, desto verlockender ist für die Arglistigen sein Missbrauch. Jedes Bekenntnis und jede Überzeugung muss sich ohne Unterschied laufend, überall und bei jeder Gelegenheit diesem allgegenwärtig latenten Vorwurf stellen. Die Überzeugungsfreiheit darf genau gegen Missbrauch von Bekenntnissen und Überzeugungen keinerlei Schutz gewähren, wenn sie nicht nur sich erhalten, sondern sogar die Überzeugungen und Bekenntnisse vor sie schädigendem Missbrauch schützen will.
Keine Ähnlichkeit mit dem Administrator

Ultra Fines Officiorum - Ausser Rand und Band

Nashaupt's 'Programm'

Die Unparteilichkeit der Logik ist nicht die einzige aber die unab- dingbarste Gewähr für die Freiheit des Denkens. ---------------------------------------------------------------------- Niemand hat Anspruch darauf, die Prämissen (Vorbedingungen) des Denkens für Andere zu bestimmen. ---------------------------------------------------------------------- Beim Streit um Prämis- sen geht es zweifellos immer und ausschliess- lich um Macht, nie um Einsicht ---------------------------------------------------------------------- Einzelheiten siehe im Beitrag NASHAUPT'S PROGRAMM 'auf dieser seite https://nashaupt.twoday.net/ index : stories/1234793/

Links

Aktuelle Beiträge

I ADMIT ... and I DOUBT...
O.k. - I ADMIT to be a being, a creature somehow. Considering...
Nashaupt - 31. Jul, 15:17
I am back!
I thought, my blog got lost since, some time ago, my...
Nashaupt - 3. Mai, 09:35
HELLO! - IS THERE ANYBODY...
TELL ME! WHAT ELSE THAN HEGEMON(ey)IAL ARROGANCE...
Nashaupt - 8. Jun, 16:21
"Überbordender Luxus"...
Es gibt keine rein quantitativ allgemeingültigen Kriterien...
Nashaupt - 28. Mai, 19:52
Wirtschaftskrieg - Nein,...
Schon die mit äusserster diplomatischer Umsicht formulierten...
Nashaupt - 20. Mai, 19:37

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Mein Lesestoff


Naomi Klein
Die Schock-Strategie


Collegium Helveticum : Rainer Egloff & Conauctores
Archeologie der Zukunft

Joachim Bauer
Lob der Schule


Ibrahim al- Koni
Die Magier


Simon Singh
Fermats letzter Satz


Lazarus Goldschmidt
Der Koran



Claude Levi-Strauss, Claude Levi- Strauss
Mythos und Bedeutung


Robert von Ranke Graves, Robert VonRanke Graves
Griechische Mythologie



Carl Friedrich von Weizsäcker
Aufbau der Physik. (7601 735).


Collegium Helveticum : Rainer Egloff & Conauctores
Archeologie der Zukunft

Suche

 

Status

Online seit 7117 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 31. Jul, 15:17

Credits


blabla
horror vel terror
Koinurgie
Patientenzucht
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren