Täter und Opfer - Richter und Gerichtete
Einfach zu verstehen, katastrophal in der Wirkung
Es gibt eine Art und Weise, die Menschen in Täter und Opfer zu unterteilen und diese Unterteilung mit den Unterscheidungen in Schlechte und Gute, Böse und Liebe, Gerechte und Korrupte, Rechtschaffene und Verdorbene, Ketzer und Fromme, Abzocker und Geprellte, Schmarotzer und Produktive, Barbaren und Gesittete, Heuchler und Wahrhaftige, Rückständige und Fortschrittliche, Rechthaber und Zuhörer, Egoisten und Solidarische usf. zu vermengen.
Diese sehr oberflächliche Sicht und plakative Interpretationsweise mehrt die politische Ratlosigkeit, spaltet die Gemeinschaften in Parteien und schürt die Konflikte zwischen diesen.
Die gegensätzlichen Positionen
Die eine Partei will alle Aufmerksamkeit den Opfern schenken und diesen jede erdenkliche 'Wiedergutmachung', Genugtuung und Vergeltung zuwenden, die andere will vorallem die Täter dämonisieren, verteufeln, verfolgen und sich nicht damit zufriedengeben, dass diese zur Rechenschaft gezogen und von der Fortsetzung ihres Tuns abgebracht oder daran wirksam gehindert werden, sondern fordern deren Erniedrigung, Ausstossung aus der menschlichen Gemeinschaft und totale zivile Vernichtung, weil angeblich nur so das geschehene Unrecht gesühnt und den Opfern die diesen angeblich zustehende Genugtuung verschafft werden könne. Diese Genugtuung könne gar nicht zu gering bemessen werden, weil ja das Geschehene als Solches nicht rückgängig gemacht werden könne.
Frappante Gemeinschaftlichkeiten der scheinbar einander entgegenstehenden Haltungen
Nur, um dieses rigorose 'Ausschalten' der die Idylle des bürgerlich zivilisiert und übesichtlich Vollkommenen störenden Täter zu rechtfertigen, wird eine Unersättlichkeit des Sühnebedürfnisses postuliert. Dabei wird unvermeidlich die Opferposition in eine Machtposition umfunktioniert, um so den eigenen Eifer für 'Gerechtigkeit' zu befriedigen.
Sowohl die ganz den Opfern Zugetanen als auch die wütend zur Jagd auf Täter Blasenden kennen keine Verhältnismässigkeit. Wo diese ihrem Eifer Einhalt geböte, klagen die einen über Unmenschlichkeit, die Andern über die Schwäche einer - wie sie meinen - verweichlichten Justiz. Nur ihnen, darin stimmen die Forderungen der Konkurrenten in der Schaffung von 'Gerechtigkeit' an die Justiz wie immer überein, sollte diese (Justiz), Verfassung hin oder her, gehorsamer, gefügiger, dienstfertiger und nachgiebiger sein. Schon diese Auffassung von einer Justiz, die sich Rechthabern fügen oder ihnen dienstbar sein solle, zeigt, dass es hier beiden Parteien letztlich um Macht und gewiss nicht um Recht geht.
Die unheilige Allianz
Hinten herum aber reichen sich die beiden Lager dazu die Hand, die Mühen, Bürden und Lasten zur Verwirklichung ihrer Pläne für eine gerechte Welt und für die Austragung ihres Machtkampfes auf die Massen der Ahnungslosen, Gutgläubigen, Gutwilligen und Aufgehetzten abzuwälzen.
Die Ähnlichkeit der sich selbstherrlich zu Richtern Ernennenden mit den Tätern
Von den von ihnen als 'Täter' Beschuldigten unterscheiden sich die beiden erwähnten Parteien allein darin, dass ihre Opfer unbemerkt, namenlos und ungenannt bleiben - letztlich aus Gründen der 'Staatssicherheit', wie es offiziell genannt wird, 'aus Gründen der Erhaltung eines maroden globalen Ressourcen- und Finanzsystems', so das hinter vorgehaltenen Händen vernehmlich werdende Rauschen, das demjenigen der Schilfrohre ähnlich klingt, das dem Feinhörigen verrät :
"König Midas hat Eselsohren".
In zeitgenössisches Weltverständnis übersetzt bedeutet das :"Wo immer es um Geld geht, läuft es am Ende seiner komplexen und massenhaften Abwicklungen auf Betrug hinaus. Um diesen nicht offenbar werden zu lassen, muss Gewalt angewandt werden."
Kollektive Verdrängung
Eine nie erörterte Frage ist, wie eigentlich die Täter zu ihren Opfern kommen bzw. diese auswählen und ob die schliesslich betroffenen und zu beklagenden Opfer wirklich das eigentliche Ziel der Tat waren oder - was immerhin auch denkbar ist - von den eigentlich Angegriffenen zur eigenen Rettung oder auch zu ganz anderen Zwecken - regelrecht geopfert wurden, letzterenfalls zusammen mit den Tätern, wo es nicht gelingt, diese vor Entdeckung zu schützen. Je komplexer und verhüllter die Interessenlage der eigentlich Angegriffenen, desto undurchschaubarer auch deren Beziehungen zur Täterseite.
Überdies wird die Rolle der Opfer generell als passiv und für ihr Zusammentreffen mit den Tätern in keiner Weise ursächlich angenommen und aufgefasst. Die genauere Analyse der Opfer-Täterbeziehung in dieser Hinsicht wird generell tabuisiert. Schon die Feststellung und Analyse dieser Tabuisierung als solcher ist hochkomplex und überfordert bürgerlich konventionelle und politisch komfortable Erklärungsmodelle.
Wohl kaum von der Frage zu trennen, wie eigentlich der Täter sein Opfer sucht und findet, ist diejenige nach der Entstehung seiner Beweggründe und Antriebe.
Was begünstigt die Entstehung solcher Beweggründe und woher kommen die Ressourcen für den Antrieb zur Ausführung der Taten?
Diese Fragen werden wohl noch für einige Jahrdutzende in einer Weise erörtert, die es der Gesellschaft wenn nicht gerade erlaubt, so doch grosszügig und unverantwortlich wohlwollend nachsieht, dass sie die eigentlich bereits heute sich aufdrängenden Einsichten statt als Herausforderungen anzunehmen schulterzuckend in Formulierungen von durch die Natur gegebenen Unabänderlichkeiten packt. Das ist der Punkt, wo gesagt wird :"Der Mensch ist halt so und wird sich nie ändern".
Darum muss der Täter, wo es politisch oportun scheint, dämonisiert und das Opfer zum Schützling der Rachegöttin gemacht werden, denn, solang dem Täter der Status des Menschen, der 'halt so ist und sich nicht ändern kann', zugebilligt wird, ist eine unmenschliche Behandlung an ihm nicht zu rechtfertigen.
So ist die Rachgier das Gesetz der Kleinmütigen, Niederträchtigen, Bequemen, Selbstgerechten und Feigen und ist die Missgunst deren Milde.
Es gibt eine Art und Weise, die Menschen in Täter und Opfer zu unterteilen und diese Unterteilung mit den Unterscheidungen in Schlechte und Gute, Böse und Liebe, Gerechte und Korrupte, Rechtschaffene und Verdorbene, Ketzer und Fromme, Abzocker und Geprellte, Schmarotzer und Produktive, Barbaren und Gesittete, Heuchler und Wahrhaftige, Rückständige und Fortschrittliche, Rechthaber und Zuhörer, Egoisten und Solidarische usf. zu vermengen.
Diese sehr oberflächliche Sicht und plakative Interpretationsweise mehrt die politische Ratlosigkeit, spaltet die Gemeinschaften in Parteien und schürt die Konflikte zwischen diesen.
Die gegensätzlichen Positionen
Die eine Partei will alle Aufmerksamkeit den Opfern schenken und diesen jede erdenkliche 'Wiedergutmachung', Genugtuung und Vergeltung zuwenden, die andere will vorallem die Täter dämonisieren, verteufeln, verfolgen und sich nicht damit zufriedengeben, dass diese zur Rechenschaft gezogen und von der Fortsetzung ihres Tuns abgebracht oder daran wirksam gehindert werden, sondern fordern deren Erniedrigung, Ausstossung aus der menschlichen Gemeinschaft und totale zivile Vernichtung, weil angeblich nur so das geschehene Unrecht gesühnt und den Opfern die diesen angeblich zustehende Genugtuung verschafft werden könne. Diese Genugtuung könne gar nicht zu gering bemessen werden, weil ja das Geschehene als Solches nicht rückgängig gemacht werden könne.
Frappante Gemeinschaftlichkeiten der scheinbar einander entgegenstehenden Haltungen
Nur, um dieses rigorose 'Ausschalten' der die Idylle des bürgerlich zivilisiert und übesichtlich Vollkommenen störenden Täter zu rechtfertigen, wird eine Unersättlichkeit des Sühnebedürfnisses postuliert. Dabei wird unvermeidlich die Opferposition in eine Machtposition umfunktioniert, um so den eigenen Eifer für 'Gerechtigkeit' zu befriedigen.
Sowohl die ganz den Opfern Zugetanen als auch die wütend zur Jagd auf Täter Blasenden kennen keine Verhältnismässigkeit. Wo diese ihrem Eifer Einhalt geböte, klagen die einen über Unmenschlichkeit, die Andern über die Schwäche einer - wie sie meinen - verweichlichten Justiz. Nur ihnen, darin stimmen die Forderungen der Konkurrenten in der Schaffung von 'Gerechtigkeit' an die Justiz wie immer überein, sollte diese (Justiz), Verfassung hin oder her, gehorsamer, gefügiger, dienstfertiger und nachgiebiger sein. Schon diese Auffassung von einer Justiz, die sich Rechthabern fügen oder ihnen dienstbar sein solle, zeigt, dass es hier beiden Parteien letztlich um Macht und gewiss nicht um Recht geht.
Die unheilige Allianz
Hinten herum aber reichen sich die beiden Lager dazu die Hand, die Mühen, Bürden und Lasten zur Verwirklichung ihrer Pläne für eine gerechte Welt und für die Austragung ihres Machtkampfes auf die Massen der Ahnungslosen, Gutgläubigen, Gutwilligen und Aufgehetzten abzuwälzen.
Die Ähnlichkeit der sich selbstherrlich zu Richtern Ernennenden mit den Tätern
Von den von ihnen als 'Täter' Beschuldigten unterscheiden sich die beiden erwähnten Parteien allein darin, dass ihre Opfer unbemerkt, namenlos und ungenannt bleiben - letztlich aus Gründen der 'Staatssicherheit', wie es offiziell genannt wird, 'aus Gründen der Erhaltung eines maroden globalen Ressourcen- und Finanzsystems', so das hinter vorgehaltenen Händen vernehmlich werdende Rauschen, das demjenigen der Schilfrohre ähnlich klingt, das dem Feinhörigen verrät :
"König Midas hat Eselsohren".
In zeitgenössisches Weltverständnis übersetzt bedeutet das :"Wo immer es um Geld geht, läuft es am Ende seiner komplexen und massenhaften Abwicklungen auf Betrug hinaus. Um diesen nicht offenbar werden zu lassen, muss Gewalt angewandt werden."
Kollektive Verdrängung
Eine nie erörterte Frage ist, wie eigentlich die Täter zu ihren Opfern kommen bzw. diese auswählen und ob die schliesslich betroffenen und zu beklagenden Opfer wirklich das eigentliche Ziel der Tat waren oder - was immerhin auch denkbar ist - von den eigentlich Angegriffenen zur eigenen Rettung oder auch zu ganz anderen Zwecken - regelrecht geopfert wurden, letzterenfalls zusammen mit den Tätern, wo es nicht gelingt, diese vor Entdeckung zu schützen. Je komplexer und verhüllter die Interessenlage der eigentlich Angegriffenen, desto undurchschaubarer auch deren Beziehungen zur Täterseite.
Überdies wird die Rolle der Opfer generell als passiv und für ihr Zusammentreffen mit den Tätern in keiner Weise ursächlich angenommen und aufgefasst. Die genauere Analyse der Opfer-Täterbeziehung in dieser Hinsicht wird generell tabuisiert. Schon die Feststellung und Analyse dieser Tabuisierung als solcher ist hochkomplex und überfordert bürgerlich konventionelle und politisch komfortable Erklärungsmodelle.
Wohl kaum von der Frage zu trennen, wie eigentlich der Täter sein Opfer sucht und findet, ist diejenige nach der Entstehung seiner Beweggründe und Antriebe.
Was begünstigt die Entstehung solcher Beweggründe und woher kommen die Ressourcen für den Antrieb zur Ausführung der Taten?
Diese Fragen werden wohl noch für einige Jahrdutzende in einer Weise erörtert, die es der Gesellschaft wenn nicht gerade erlaubt, so doch grosszügig und unverantwortlich wohlwollend nachsieht, dass sie die eigentlich bereits heute sich aufdrängenden Einsichten statt als Herausforderungen anzunehmen schulterzuckend in Formulierungen von durch die Natur gegebenen Unabänderlichkeiten packt. Das ist der Punkt, wo gesagt wird :"Der Mensch ist halt so und wird sich nie ändern".
Darum muss der Täter, wo es politisch oportun scheint, dämonisiert und das Opfer zum Schützling der Rachegöttin gemacht werden, denn, solang dem Täter der Status des Menschen, der 'halt so ist und sich nicht ändern kann', zugebilligt wird, ist eine unmenschliche Behandlung an ihm nicht zu rechtfertigen.
So ist die Rachgier das Gesetz der Kleinmütigen, Niederträchtigen, Bequemen, Selbstgerechten und Feigen und ist die Missgunst deren Milde.
Nashaupt - 13. Feb, 22:04